Die Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung in einem durch Bebauungsplan festgesetzten allgemeinen und reinen Wohngebiet ist planungsrechtlich unzulässig und kann untersagt werden. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Schwerin in den hier vorliegenden Fällen die Klagen mehrerer Hauseigentümer abgewiesen, die sich gegen die Nutzungsuntersagungsverfügungen gewehrt haben, mit denen ihnen die Nutzung ihrer im Bebauungsplan-Gebiet „Am […]
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